Samstag, 9. Januar 2016

Die USKA will ihre Mitglieder entmündigen




Leider war das Hohelied verfrüht, das ich gestern auf die direkte Demokratie angestimmt habe. Zumindest was die USKA anbelangt. Christian HB9BJL hat mich auf den Entwurf der neuen Statuten aufmerksam gemacht. Die neuen Statuten hätten wohl schon 2015 durchgedrückt werden sollen, wie aus dem Titel des Entwurfs hervorgeht. Offenbar hat das nicht so geklappt, wie sich die Initianten vorstellten. Die Palastrevolution wurde vertagt.
So wie es aussieht, ist vorgesehen, dass wir "simplen" Funkamateure nun zum letzten Mal den Präsidenten direkt wählen. Im Entwurf zu den neuen Statuten steht nämlich folgendes:

Der Delegiertenversammlung behandelt folgende Geschäfte abschliessend:  

1. Genehmigung des Protokolls der letzten Delegiertenversammlung
2. Genehmigung des Geschäftsberichtes des Vorstandes (pro Mitglied ein Bericht)
3. Genehmigung der Jahresrechnung (Bilanz/Erfolgsrechnung) und des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission sowie Entlastung des Kassiers und des Vorstandes
4. Festsetzung der Jahresbeiträge und Genehmigung des Jahresbudgets inklusive Entschädigungen/Honorare
5. Wahl des Präsidenten, der übrigen Mitglieder des Vorstandes und der Geschäfts-prüfungskommission 6. Entscheide über Rekurse von Direktmitgliedern
7. Ernennung von Ehrenmitgliedern
8. Anträge der Direktmitglieder und/oder des Vorstandes
9. Anerkennung und Aufnahme neuer Sektionen (regional/national) und Kollektivmitglieder 10.Bestellung von Sonderausschüssen
11.Beschlussfassung über Statutenänderungen und über die Auflösung der USKA

Und wem das noch nicht genügt: unter Urabstimmung steht explizit:

Folgende Beschlüsse der Delegiertenversammlung können dagegen nicht der Urabstimmung unterbreitet werden:  

1. Genehmigung des Protokolls der letzten Delegiertenversammlung
2. Genehmigung des Geschäftsberichtes des Vorstandes (pro Mitglied ein Bericht)
3. Genehmigung der Jahresrechnung (Bilanz/Erfolgsrechnung) und des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission sowie Entlastung des Kassiers und des Vorstandes
4. Festsetzung der Jahresbeiträge und Genehmigung des Jahresbudgets inklusive Entschädigungen/Honorare
5. Wahl des Präsidenten, der übrigen Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsprüfungskommission
6. Ernennung von Ehrenmitgliedern
7. Bestellung von Sonderausschüssen

Damit würden die Mitglieder, die nicht gleichzeitig einer Sektion angehören, vom politischen Prozess ausgeschlossen. Dabei geht es keineswegs nur um die Wahl des Präsidenten, wie oben stehende Aufzählung zeigt. Das "sektionslose" Mitglied hat schlicht nichts mehr zu sagen und darf nur noch zahlen. So die Absicht. Das ist erschreckend und beunruhigend.

Ob die entmündigten Mitglieder, die in keiner Sektion organisiert sind, unter diesen Umständen noch gewillt sind, einen Mitgliederbeitrag zu entrichten, ist fraglich. Vielleicht der eine oder andere wegen dem QSL Service. Ich auf jeden Fall nicht.

Die Absicht des oder der Erfinder dieser neuen Statuten, die hinter diesem Entwurf steckt, ist nicht zu verkennen und sie gefällt mir ganz und gar nicht. Da hat jemand ein ganz faules Ei gelegt.